2. November 2018

Erreichtes

kantonsrat luzern roger zurbriggen cvp

Erreichtes

Konkrete Projekte konnte ich in den Bereichen der Arbeitsintegration von Flüchtlingen und in der Unterstützung regionaler KMUs betreffend der Digitalisierung mitinitiieren und vorantreiben. Mit Vorstössen in den Bereichen Innovation, Bildung und Verkehr bin ich parlamentarisch aktiv. In der Staatspolitischen Kommission setze ich mich für die Belange der Bürger und Staatsangestellten ein. Unten sind die fünf politischen Bereiche und meine Aktivitäten näher beschrieben. 


Bildungspolitik

Bildung ist der wertvollste schweizer Rohstoff und wir lassen sie uns einiges kosten. Gerade weil sie uns teuer ist, müssen wir mit dem anhaltenden Trend zu steigenden Kosten gut umgehen. Das beinhaltet auch das Infragestellen um Neugestalten. Wer meint, dass uns die Bildung immer mehr kosten darf, gefährdet ihre solide finanzielle Grundlage.

P 218 – Postulat Zurbriggen Roger und Mitunterzeichnende über die Abklärung einer Eingliederung der gymnasialen in die kommunalen Musikschulen zwecks Vereinfachung der Strukturen, Kostenreduktion und Qualitätssteigerung (eröffnet am 8.11.16).
Ausgelöst durch das Konsolidierungsprogramm KP17, ging es mit dem Postulat darum, nach Alternativen zu suchen, um eine Halbierung der Musikschulbeiträge von Beginn weg abzuwenden. Bekanntlich hat dann die Bevölkerung die Halbierung der Musikschulbeiträge an der Urne abgelehnt. Trotzdem wurde am Postulat festgehalten, weil eine Prüfung des Istzustandes angesagt ist. Denn die öffentliche Hand finanziert die Musikschulen, 1) über mehrere Institutionen, 2) mit verschiedenen Anforderungen und Aufträgen und dies 3) zu unterschiedlichen Bedingungen. Mit diesem Prüfauftrag (überwiesen mit 76:32 Stimmen) sollen dem Kantonsrat die Faktenlage, mögliche Massnahmen und deren Auswirkungen auf die Musikschulen, die Familien, die Gemeinden und den Kanton dargelegt werden.
Es kam aber anders. Die Regierung hat die Umsetzung ohne Ratsdebatte in der Aufgaben und Finanzreform 18 (AFR18) beschlossen und dort ist die Auslagerung des gymnasialen Musikunterrichts an die kommunalen Musikschulen in ein Gesamtpaket eingegossen. Es gibt gute und problematische Aspekte dieser Art der Umsetzung, die dem Postulat nicht gerecht werden.

Jugendparlamente sind wichtige Institutionen, wo Jugendliche und junge Erwachsene erste parlamentarische Erfahrungen machen können. Die Gründung und der Erhalt von lokalen, regionalen und kantonalen Jugendparlamenten erachte ich als wichtige Aufgabe der Politik. Etablierte Politikerinnen und Politiker sollten ihre sachpolitische Erwartungshaltung gegenüber Jugendparlamenten zurücknehmen und sich auf die Motivation der Jungen konzentrieren. Die Parteien müssen sich gänzlich davon heraus halten. Jugendliche wollen nicht das tun, was Erwachswene wollen. Sie wollen ihre eigenen Erfahrungen machen.
Zusammen mit anderen versuchen wir ein lokales/regionals Jugendparlament zu fördern und dem kantonalen Jugendparlament mehr politische Kompetenzen zu geben, die über das übliche Petitionsrecht, das jedem zusteht, hinaus gehen.

Verkehrspolitik

Wo sollen der Kanton und der Bund per Verkehrsnormen die Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur an die Hand nehmen und wo braucht es die Mitwirkung der örtlichen Behörden und der Bevölkerung? Diese Frage gibt Anlass zu viel Streit und zeigt Klärungsbedarf an. Denn zu viele Standards erzeugen mancherlei Sinnloses.

P 446 – Postulat Zurbriggen Roger und Mitunterzeichnende zur Entschärfung gefährlicher Verkehrsstellen, die durch die Verkehrsnormen nicht erfasst werden (eröffnet am 30.10.17).
In jeder Gemeinde gibt es besonders gefährliche Verkehrsstellen, welche aber trotzdem die Norm erfüllen. Eine niedere Frequentierung wird oftmals als Grund angegeben nichts unternehmen zu müssen. Es gibt aber Verkehrsstellen, die zwar nicht häufig, aber doch regelmässig von Menschen passiert werden müssen. Wenn es sich dabei um unbegleitete Kinder, Familien mit Kinderwagen, Menschen in Rollstühlen und ältere Menschen mit Gehhilfen handelt, die täglich eine Hauptstrasse queren müssen, sollte weniger die Häufigkeit, als vielmehr die Fatalität eines möglichen Ereignisses in Betracht gezogen werden. Des Weiteren sollten die örtlichen Gemeindebehörden ein Konsultationsrecht betreffend Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ihrer Bürger haben und gemeinsame Ortsbesichtigungen mit der zuständigen Dienststelle beantragen können. Der Rat hat dieses Postulat mit 56:41 Stimmen überwiesen.

A 585 – Parlamentarische Anfrage Zurbriggen Roger und Mitunterzeichnende zu Ortsdurchfahrten von Kantonsstrassen (eröffnet am 19.6.18).Bei kantonalen Strassenbauprojekten wird bei der Planung und Realisierung von Ortsdurchfahrten der Raum zwischen den Fassaden in vielen Fällen nicht als Gesamtraum, sondern der Strassenkörper isoliert betrachtet. Wir sehen zwei Ursachen: Erstens sind die Gemeindebehörden oftmals zu wenig sensibilisiert und sind froh, wenn der Kanton die Strassenführung und -gestaltung an die Hand nimmt. Zweitens hat der Kanton einen zu starken Fokus auf den motorisierten Verkehr und die Realisierung von Strassenprojekten geschieht fast ausschliesslich aus der verkehrstechnischen Perspektive. Der allgemeine Trend im In- und Ausland zeigt klar in eine Zukunft, wo der Strassenraum im Rahmen eines Gesamtkonzeptes interdisziplinär geplant und realisiert wird und wo auch städtebaulich-gestalterische Aspekte in Betracht gezogen werden.

In seiner Medienmitteilung vom 18.12.18 bekundet der Regierungsrat, Zitat: „Bei der Planung von Kantonsstrassen in Ortszentren wird der Fokus – noch stärker als dies heute bereits der Fall ist – darauf zu richten sein, die übergeordnete verkehrliche Verbindungsfunktion mit den städtebaulich-gestalterischen, den lokal verkehrlichen, den sicherheitstechnischen und den umweltrechtlichen Anforderungen in Einklang zu bringen.“

Asylpolitik

Die Gründung und Mitwirkung in örtlichen und regionalen Aktionsgruppen und die weitergehende Kooperation mit den kantonalen Behörden im Bereich der Integration anerkannten und vorläufig aufgenommener Flüchtlingen ist eine wichtige Aufgabe. Alle Akteure, ehrenamtliche und amtliche verdienen Wertschätzung und Unterstützung.

M 313 – Motion Zurbriggen Roger und Mitunterzeichner über die Erarbeitung einer rechtlichen Grundlage für die Weitergabe von Personendaten von Asylsuchenden und Flüchtlingen vom Kanton an Gemeinden und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (eröffnet am 27.3.17).
Jede Gemeinde hat ein Interesse, dass der Kanton die Flüchtlinge gut integriert, damit sie nach zehn Jahren, wenn die Gemeinde für sie zuständig wird, bereits wirtschaftlich selbstständig sind. In einer Region sind Gemeinden, ihre Asyl-Aktionsgruppen und das Gewerbe gut vernetzt. Für den Kanton ist es aber schwierig diese regionalen Netzwerke im Rahmen der Integration von Flüchtlingen effizient zu nutzen. Dazu kommen zahlreiche datenschützerische und bürokratische Hürden, die eine Kooperation erschweren. Mit der Motion M 313, die an der Dezembersession 2017 als Postulat überwiesen wurde, ist der Regierungsrat aufgefordert den Datenschutz im Asylbereich pragmatischer handzuhaben. Den bürokratischen Hürden versuchen die Gemeinden des Oberen Sempachersees in der Kooperation mit ihren Aktionsgruppen, den regionalen Gewerbevereinen und mit dem Kanton zu begegnen. Die Integration von Flüchtlingen ist eine Verbundaufgabe aller zivilgesellschaftlichen Institutionen und Kräfte und verlangt eine strategische Kooperation in der Region und mit dem Kanton. Auf dieses Ziel hin arbeite ich mit den Vertretern all dieser Institutionen eng zusammen.

Wirtschaftspolitik

Gute Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen, ist eine wichtige Massnahme für unsere Gesellschaft. Jeder Arbeitsplatz bedeutet Wertschätzung und ist wirtschaftliche Grundlage für die arbeitende Person, aber auch für ihr familiäres und gesellschaftliches Umfeld.

Die Unterstützung unserer KMUs ist mir ein grosses Anliegen. Vor allem die kleineren Unternehmen haben oftmals nicht die Kraft Unterstützungsprogramme und Fördergelder zu beantragen. Unser Nachbarkanton Aargau, der eine ähnliche Hochschul-und-Unternehmens-Landschaft hat wie Luzern, hat Förderinstrumente für Kleinunternehmen installiert.
Mit der Parlamentarischen Anfrage A 55 habe ich zuerst Abklärungen getroffen, die dann als Grundlage für das Postulat P 96 dienten. Als Folge der sich verschlechternden Finanzsituation unseres Kantons verringerte sich auch die Chance, dass das Postulat überwiesen würde. Weil ein abgewiesenes Postulat einer Sache anlasten kann, zog ich den Vorstoss aus taktischen Überlegungen zurück und schlug eine neue Richtung ein.
Wie bringen wir die bestehenden Innovationsförderprogramme zu den KMUs in unserer Region? Mit dieser Frage gelang ich an den RET (Regionaler Entwicklungsträger) Sursee-Mittelland.Wir diskutierten zuerst die administrativen und finanziellen Hürden, die bei kleineren Unternehmen zu einer Innovation-Barriere werden können. Eine bedürfnisorientierte Lösung sehen wir in einem kombinierten regionalen Ansatz mit Netzwerken, Coaches, Experten und einem Kompetenzzentrum („Regional Single Point of Entry“), welches eine Triage zu kantonalen und nationalen Förderinstrumenten vornimmt. In der Folge entstand ein Projekt finanziert vom NRP (Neue Regionalpolitik) mit dem Ziel: KMU um Sursee werden in die digitale Welt begleitet (siehe S. 18). Das Projekt startete im Januar 2018 und dauert noch bis zum Juli 2019.

A 55 – Parlamentarische Anfrage Zurbriggen Roger und Mitunterzeichnende über die kantonale Förderung von angewandter Forschung und Entwicklung in KMU und Hochschulen (eröffnet am 15.9.15)

P 96 Postulat Zurbriggen Roger und Mitunterzeichnende über die Einrichtung eines Forschungsfonds zur Stärkung des Innovationsstandorts Luzern (eröffnet am 7.12.15 und zurückgezogen am 22.7.16)

Fact Sheet des NRP Projekts – „Befähigung der KMU Landschaft zur Digitalisierung“

Staatspolitik

Ich setze mich in der staatspolitischen Kommission (SPK) für gute Beziehungen zwischen Bürgern, Gemeinden, Kanton, Bund und zu den Landeskirchen ein. Es entsprach meinem Wunsch Mitglied der SPK zu werden, weil man dort direkten Einblick in die vielfältigen Zusammenhänge zwischen den staatlichen und privaten Institutionen erhält.

P 621 – Postulat Zurbriggen Roger und Mitunterzeichnende über die Gleichbehandlung von Staatsangestellten in den Bereichen Schulwesen und Verwaltung hinsichtlich einer Entlastung aus gesundheitlichen Gründen in den fünf Jahren vor der Pensionierung (eröffnet am 17.9.18).
Wir beauftragen die Regierung, Lösungsvarianten auszuarbeiten, wie die Entlastung eines Staatsangestellten aus gesundheitlichen Gründen in den fünf Jahren vor der Pensionierung in den verschiedenen Anstellungssystemen ausgestaltet werden kann. Dabei ist die Gleichbehandlung von Lehrpersonen und Verwaltungsangestellten anzustreben, die mit dem neuen Personalrecht, das per 1. Januar 2019 wirksam wird, nicht gewährleistet ist.

B 68 – Totalrevision des Bürgerrechts (Session vom 27.3.17)
Auszug aus dem Kantonsratsprotokoll: Für die CVP-Fraktion spricht Roger Zurbriggen: Die CVP-Fraktion tritt einstimmig auf die Vorlage ein und stimmt ihr zu. Eine Vorbemerkung: Die CVP hat keine Anträge gestellt und lehnt alle vorliegenden Anträge ab, weil diese Botschaft ganz viel CVP enthält, denn die Einbürgerung ist der letzte Schritt einer gelungenen Integration. Die Einbürgerung soll transparent und fair ablaufen, weil Integration mit Beziehungen und Engagement zu tun hat, kann sie immer nur lokal geschehen und die Einbürgerung ist demzufolge ein politischer Akt vor Ort. Das verlangt die Autonomie der Gemeinden. Deswegen darf die Einbürgerung auch nicht zu einem standardisierten und anonymisierten Verwaltungsprozess verkommen und sie darf von den Antragstellenden etwas abverlangen. Die Vorlage enthält verschiedene zeitgemässe Verschärfungen, sie entlastet die Gemeinden und respektiert deren Rolle, sie bewirkt eine Vereinheitlichung der Begriffe und sie belässt das bestehende Verfahren respektive erhöht die Betriebskosten nicht.

B 82 – Zweckbindung der Erträge der Kirchensteuer juristischer Personen (Session vom 30./31.10.17) 
Auszug aus meinem Argumentarium: Die ausschliessliche Verwendung der Kirchensteuer juristischer Personen für soziale und kulturelle Zwecke ist unbestritten. Das liegt wohl am eindrücklichen Katalog an sozialen und kulturellen Tätigkeiten, welche die Kirchen mittels zahlreicher ehrenamtlich Tätiger über ihre Konfessionsgrenzen hinaus für die Gesellschaft leisten. Müssten diese Dienstleistungen von Kanton und Gemeinden übernommen werden, käme das alle Steuerpflichtigen wesentlich teurer zu stehen. Daher ist es richtig, dass auch die neue Kantonsverfassung die juristischen Personen in die Finanzierung von solchen, der Allgemeinheit zugute kommenden Aufgaben miteinbezieht.

P 365 – Postulat Frye Urban und Mit. über eine strikte Trennung von Staat und Kirche bei Personalfragen auch bei staatsnahen Betrieben (Session von 4./5./11.12.17)
Auszug aus meinem Votum als Fraktionssprecher: Die Sache geht zurück auf einen Fall, wo die Kirche und eine staatliche Institution zusammen eine Stelle ausschrieben und demzufolge beide Seiten Einsicht in die Bewerbungsunterlagen hatten und zu unterschiedlichen Beurteilungen kamen.      
Fakt ist, in Luzern ist mit der neuen Kantonsverfassung seit dem 1.1.2008 Kirche und Staat institutionell getrennt. Wegen dieser Trennung gibt es Bereiche der Zusammenarbeit, wie z.B. in der Seelsorge, die der Staat gerade wegen der Trennung von Religion und Staatswesen selber nicht erbringen kann. Die Kooperation zwischen den getrennten Institutionen hat sich vielfach bewährt und entspricht einem grundlegenden Bedürfnis von Patienten, Studenten, Inhaftierten, Polizisten und Feuerwehrleuten. Übrigens, die drei Landeskirchen arbeiten in all diesen Bereichen von Anfang an ökumenisch zusammen.